2.4 Bestellung von Mitarbeitern
(Betriebsbeauftragte)

Die Arbeits- und Produktionsprozesse sind heute sehr komplex. Komplex sind auch die Gefahren, die für Mensch und Umwelt entstehen können. Zunehmend entwickeln die Unternehmen deshalb Gefahren- und Umweltmanagementsysteme. Eine tragende Rolle haben darin Betriebsbeauftragte.

Der Unternehmer muss, je nach Art und Größe des Betriebes oder einer Anlage, verschiedene Betriebsbeauftragte schriftlich bestellen. Er muss dafür sorgen, dass sie die notwendige Sachkunde erlangen – in der Regel durch anerkannte Lehrgänge.

 

Weitere Infos


Einige Betriebsbeauftragte (Auswahl) – Informationen zu:

Muster: Bestellurkunde "Sicherheitsbeauftragter"

Muster: Aushang "Sicherheitsbeauftragter"


 

Einige Betriebsbeauftragte (Auswahl)

Bezeichnung Rechtsgrundlage
Sicherheitsbeauftragter § 22 SGB VII (UVEG), DGUV Vorschrift 1 § 20
Brandschutzhelfer Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2
Brandschutzbeauftragter BauO der Länder: Die zuständige Behörde kann einen Brandschutzbeauftragten bei bestimmten Bauten fordern. Zum Beispiel für Sonderbauten nach § 54 BauO NRW für:
  • Hochhäuser,
  • Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen o. Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten – usw. Industriebaurichtlinie NRW: ab einer Geschossfläche von 5000 m² VerkaufsstättenV NRW: ab 2000 m2 Verkaufsfläche. Ein Brandschutzbeauftragter kann auch von den Sachversicherern gefordert werden.

Eine ausführliche Liste der Betriebsbeauftragten finden Sie hier.

 

Sicherheitsbeauftragter

Nach der BGN- Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) gehört zu den Unternehmerpflichten auch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten:

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer

Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind u. a.:

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, in seinem Arbeitsbereich Unternehmer und Führungskräfte sowie seine Kollegen

Der Sicherheitsbeauftragte

Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es,

 

Brandschutzhelfer

Nach der Arbeitsstättenverordnung, i. e. der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ hat „der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen“, das heißt zur Evakuierung und zur Brandbekämpfung in Notfällen.

Anzahl der Brandschutzhelfer: Sinnvoll ist in Anlehnung an die erforderliche Anzahl von Ersthelfern 5-10 % der Belegschaft.

Die ASR A2.2 finden Sie unter
bgn-branchenwissen.de

 

Brandschutzbeauftragter

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb.

Ein Brandschutzbeauftragter hat die Aufgaben, den Unternehmer in allen den Brandschutz betreffenden Fragen zu unterstützen und zu beraten. Er hat über eine Ausbildung fundiertes Wissen zum Thema Brandschutz.

Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht. Die Industriebaurichtlinie verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 m2 die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Zudem fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten.

Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen immer öfter dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die im Gegenzug dann häufig einen Rabatt gewähren. Somit kann sich der Brandschutzbeauftragte auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen .

Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Empfehlungen der Berufsgenossenschaften
Art des Betriebes ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen
Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Betriebe der Lagerung und ähnliche Einrichtungen mit  
  • geringem Brandrisiko
  • mittlerem Brandrisiko
  • großem Brandrisiko
250
175
100
Hotels, Gaststätten 250

Weitere Informationen zum Brandschutzbeauftragten finden Sie u. a. in der
→ DGUV-Information „Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ (DGUV Informationen 205-003)
→ BGN-Homepage: Wissen kompakt Brandschutz