2.7 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft arbeitsbedingte Krankheiten zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsbedingte Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und in Verbindung mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen. Für das schriftliche Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge sollten Sie das Musteranschreiben nach AMR 5.1 verwenden.

Wenn Sie wissen möchten, welche arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihren Betrieb notwendig ist, wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt.

 

Weitere Infos


• Flyer "Arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb"
Detaillierte Hinweise in den arbeitsmedizinischen Regeln (AMR)
Musteranschreiben zum Vorsorge-Angebot (aus AMR 5.1)