3.4 Brandschutz

Brandgefahr besteht, wenn zur gleichen Zeit am selben Ort

  1. ein brennbarer Stoff und
  2. Sauerstoff und
  3. eine Zündquelle mit ausreichender Energie

vorhanden sind.

 

Weitere Infos


Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Brandbekämpfung

Ortsfeste Löschanlagen

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzorganisation

Löscheinrichtungen/Feuerlöscher

Bekämpfung von Fettbränden

Industrielle Konzepte

Praxishilfen

Fremdsprachige Fachinfos

Vorschriften und Regeln


 

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

 

Brandbekämpfung

Die brennbaren Stoffe sind sehr unterschiedlich, daher gibt es auch unterschiedliche Löschmittel. Da es kein allgemein verwendbares Löschmittel gibt, ist bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöscheinrichtungen darauf zu achten, dass sie für die entsprechende Brandklasse zugelassen sind.

Zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden sind geeignete und geprüfte tragbare Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen zu verwenden. Mit Erscheinen der DIN EN 2 (Brandklassen) ist die Brandklasse F neu aufgenommen worden. F beinhaltet Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten. Diese Feuerlöscher erhalten nach bestandener Prüfung im Schriftfeld oder auf einem zusätzlichen Aufkleber den Hinweis: „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden“.


Brandklassen nach DIN EN 2

Unter den Feuerlöscheinrichtungen haben die tragbaren Feuerlöscher die größte Verbreitung, Feuerlöscher sind je nach der Brandgefahr und der Größe der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.

Die genauen Anforderungen sind der technischen Regel für Arbeitsstätten „ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände“ zu entnehmen.

Feuerlöscher sind funktionsfähig zu halten. Außerdem sind die Löscher an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen anzubringen, an denen sie vor Beschädigungen geschützt sind. Der Gebrauch von Löschern muss geübt werden. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden. Feuerlöscher sind regelmäßig alle zwei Jahre durch Sachkundige zu prüfen. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Ein Prüfvermerk mit Datumsangabe ist gut sichtbar und dauerhaft am Gerät anzubringen.

 

Ortsfeste Löschanlagen

Zum Schutz wichtiger Anlagen sowie feuergefährdeter Bereiche können ortsfeste Löschanlagen erforderlich sein. Diese werden von Hand oder automatisch ausgelöst. Als Löschmittel in Feuerlöschanlagen werden z. B. Wasser (auch mit Zusätzen), Löschgase, Löschpulver, Löschschaum und Löschaerosole verwendet.

Die am weitesten verbreitete Wasserlöschanlage ist die Sprinkleranlage. Sie besteht im Wesentlichen aus einem mit Düsen bestückten Wasserrohrnetz, welches unter der Decke oder dem Dach montiert ist und ständig unter Druck (Nassanlage) oder unter Druckluft (Trockenanlage) steht.

Für Frittier-Einrichtungen ab einer Füllmenge von 50 l ist eine ortsfeste geeignete Feuerlöscheinrichtung/Feuerlöschanlage zu installieren. Unter bestimmten Bedingungen kann darauf verzichtet werden.

Bei einer Füllmenge bis 50 l ist ein mit Nachweis für das Löschen von Fettbränden geeigneter Feuerlöscher bereitzuhalten.

 

Organisatorischer Brandschutz

Panik und Fehlhandlungen sind die gefährlichsten Begleiterscheinungen eines Brandes. Ihnen kann begegnet werden durch gute Vorbereitung auf einen eventuellen Brand:

Als zweckmäßig hat sich erwiesen, den Brandschutz im Betrieb in Zusammenarbeit mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle (z. B. Feuerwehr) zu organisieren.

 

Praxishilfen Brandschutz

Brandschutzorganisation
Brandschutz im Kleinbetrieb (ASI 9.30)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brandschutz
Brandschutzhelfer – kompetent und handlungssicher
Notfallschrank
Rauchmelder: Kleines Ding mit großer Wirkung

 

Löscheinrichtungen/Feuerlöscher

Blitzschnelle Fett-Entleerung
Personenbrände richtig löschen
Feuerlöscher: Aufbewahrung

 

Bekämpfung von Fettbränden

Brandgefährlich – gasbeheizte Woks
Wok fängt Feuer
Heiße Tipps: Brandschutz am Fettbackgerät
Was Fettbackgeräte in Brand setzt
Fettbackgerät fing Feuer – Bäckerei abgebrannt
Brennendes Fett und Wasser – eine Bombenmischung

 

Industrielle Konzepte

Vermeidung von Elektrobränden
Sicherheitstechnische Kenngrößen
Praktikable Regeln für Schutzkonzepte
Neue, zuverlässige Methode zur Erkennung von Glimmnestern

 

Praxishilfen

Berechnungsprogramm für Feuerlöscher
Checkliste: Brandschutz im Backbetrieb
Checkliste: Feuerlöscher
Checkliste: Brandschutz im Gastgewerbe
Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung Brandschutzbeauftragter
Betreiben von Fettbackgeräten und Fritteusen
Fachinformation: Textilbrände
Einsatz von Flüssiggas

 

Fremdsprachige Fachinfos

Brandschutz: Otto P. besiegt die Fettflammen
chinesisch
griechisch
türkisch

 

Vorschriften und Regeln

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsschutzgesetz
• „ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
• „ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DGUV Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe
DGUV Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas
DGUV Grundsatz 310-003 Prüfbescheinigung Verwendung von Flüssiggas in Fahrzeugen
DGUV Grundsatz 310-004 Prüfbescheinigung von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor
DGUV Grundsatz 310-005 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen
DGUV Grundsatz 310-006 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen
DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung

 

Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie auf BGN-branchenwissen.de und auf bgn.de