4.1 Arbeitsschutzmanagement

Eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation ist dann wirksam, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten selbstverständlicher Bestandteil betrieblicher Prozesse und Entscheidungen sind, sie also in die betrieblichen Organisationsstrukturen integriert werden. Ein betriebliches Managementsystem ist zweifellos das effektivste Instrument, Arbeitsschutz planmäßig, zielorientiert und systematisch in die betriebliche Gesamtorganisation zu integrieren, dies in geeigneter Weise zu dokumentieren und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu pflegen und weiter zu entwickeln.

Ein strukturierter Arbeitsschutz mit entsprechender Dokumentation oder ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern bietet auch eine gute Basis für den Umgang mit neuen rechtlichen Anforderungen.

Folgende Vorteile ergeben sich für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagements in Betrieben:

Die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist eine freiwillige Maßnahme des Betriebes. Sofern ein Betrieb es wünscht, kann eine Beratung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen durch einen AMS-Fachberater erfolgen (Auskunft durch die zuständige Aufsichtsperson).

Für alle Betriebe in der BGN besteht seit 2005 die Möglichkeit, die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die BGN auf freiwilliger Basis überprüfen und bewerten zu lassen. Die Überprüfung erfolgt anhand des „DGUV-Verfahrensgrundsatz für Arbeitsschutzmanagementsysteme“, der branchenspezifisch konkretisiert wird.

Im Rahmen der Begutachtung muss der Unternehmer Unterlagen zur Einsicht bereitstellen, die dokumentieren, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Organisation des Unternehmens integriert sind. Die Begutachtung vor Ort beinhaltet auch eine Betriebsbesichtigung mit Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Anschluss an die Begutachtung erhält der Unternehmer einen Auditbericht, aus welchem das Ergebnis der Überprüfung sowie ggf. Verbesserungsvorschläge hervorgehen. Bei erfolgreicher Begutachtung erhält der Betrieb neben dem Auditbericht das Gütesiegel „Sicher mit System“ und eine Gütesiegel-Urkunde.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutzmanagement finden Sie auf der

Themenseite Arbeitsschutzmanagementsysteme
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