2.10 Aushangpflichtige Gesetze

Folgende Gesetze müssen im Betrieb aushängen bzw. müssen den Mitarbeitern zugänglich sein:

Vorschriften Aushangpflicht Bedingungen / Bemerkungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig  
Arbeitszeitgesetz lt. § 16 aushangpflichtig  
Jugendarbeitsschutzgesetz lt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtig wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Mutterschutzgesetz lt. § 26 aushangpflichtig wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden
Ladenschlussgesetz - Auszug lt. § 21 aushangpflichtig Apotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
Bürgerliches Gesetzbuch - Auszug lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind Aushangpflichtig §§ 611 bis 630
Arbeitsgerichtsgesetz - Auszug Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGG Aushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen Wichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz finden Sie auf www.bgn-branchenwissen.de: Vorschriften → Gesetze,
sämtliche oben aufgeführten Gesetze und Vorschriften finden Sie z. B. unter https://bgn-branchenwissen.de/aushangpflichtige-gesetze