3.1 Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte
Die Sicherheit für die Beschäftigten im Betrieb hängt maßgeblich von der Bereitstellung der geeigneten Arbeitsmittel, z. B. Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen und deren richtigen Benutzung ab. Hierbei sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung verbindlich.
Maschinen müssen nicht nur leistungsfähig, sondern auch sicher sein. Deshalb existiert für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen ein umfangreiches Vorschriften- und Normenwerk.
Da dieses Regelwerk sehr umfangreich ist, kann in diesem Ordner nur ein Überblick sowie einige Beispiele zu Betriebsanweisungen gegeben werden. Sämtliche sonstige Informationen zu den Maschinen, die Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen, finden Sie auf BGN-Branchenwissen. Gerne hilft Ihnen auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (siehe Kapitel 1.3) weiter.
Weitere Infos
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel
Umbau und Änderungen durch den Betreiber
Reinigung, Wartung, Instandhaltung: Best Practice
Manipulation verhindern – gute Lösungen finden!
Arbeitssicherheitsinformationen, Vorschriften und Regeln
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel
Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, das ausschließlich auf Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Vermeidung hinweisen soll. Der Unternehmer ist verpflichtet, Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache aufzustellen und den Mitarbeitern bekannt zu machen, sofern besondere Gefährdungen auftreten oder bestimmte Unfallverhütungsvorschriften oder Gesetze dies fordern. Damit die in der Betriebsanweisung festgelegten Regeln auch befolgt werden, sollte man mehr tun, als sie nur auszuhängen. Setzen Sie die Betriebsanweisungen bei den jährlichen Unterweisungen ein – eine gute Gelegenheit, die Gefahren und Verhaltensweisen durchzusprechen und sicher zu gehen, dass alle gut Bescheid wissen.
Betriebsanweisungen müssen bzw. sollten erstellt werden für
- den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen,
- den Umgang mit Gefahrstoffen und gefährliche Zubereitungen,
- die Benutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen),
- bestimmte Tätigkeiten, bei denen mit Gesundheitsgefahren gerechnet werden muss.
Der Inhalt einer Betriebsanweisung gliedert sich in der Regel in folgende Abschnitte:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall / Verhalten bei Störungen (bei Maschinen / technischen Anlagen)
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
Jeder Unternehmer/Vorgesetzte ist in die Verantwortung genommen, durch Aufklärung und Unterweisung seine Mitarbeiter so zu informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschaltet werden.
Betriebsanweisungen sind hier ein wichtiges Hilfsmittel zur Information des Beschäftigten. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers, wie sich der einzelne Mitarbeiter in konkreten Einzelfällen verhalten muss.
Deshalb sollte jede Betriebsanweisung so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein.
Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN und ergänzen Sie sie gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen in Ihrem Betrieb.
• Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe |
• Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Tätigkeiten |
• Betriebsanweisungen selbst erstellen: Blanko-Vorlagen |
• Weitere Infos zur Betriebsanweisung |
Einkauf und Bewertung
Umbau und Änderungen durch den Betreiber
• Risikobeurteilung konkret |
• Das CE-Projekt: Von der Gefahrenanalyse bis zur CE-Kennzeichnung |
• Von Fall zu Fall: Sicherheit von Gebrauchtmaschinen |
• Maschinenbau für den Eigengebrauch |
Produktion: Best Practice
Lager: Best Practice
• Regalbeschädigungen frühzeitig aufspüren und beurteilen |
• Mit dem Safety Car in 10 Meter Höhe: Störungsbeseitigung im TK-Hochregallager |
Transport: Best Practice
• Beidseitige Geländersicherung bei Silofahrzeugen |
• Dürfen Epileptiker Stapler fahren? |
• Auf schmalem Grat in vier Metern Höhe |
Reinigung, Wartung, Instandhaltung: Best Practice
Manipulation verhindern – gute Lösungen finden!
• Sicher arbeiten an Brotschneidemaschinen mit Sichelmesser |
• Unfälle im Tippbetrieb |
• BGN befragt Sicherheitsfachkräte zu Manipulationen an Maschinen |
• Eine Website gegen Manipulation |
Praxishilfen
• Betriebsanweisungen |
• Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel |
Arbeitssicherheitsinformationen, Vorschriften und Regeln
• Planeten-Rühr- und Knetmaschinen |
• Frittiergeräte |
• Aufschnittschneidemaschinen mit Rundmesser |
• Maschinenrichtlinie |
• Produktsicherheitsgesetz |
• Verordnungen |
• Betriebssicherheitsverordnung |
• DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.37: Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen |
• DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.38: Betreiben von Nahrungsmittelmaschinen |
• DGUV Information 203-079 Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen |
• DGUV Regel 110-004 Arbeiten in Backbetrieben |
• DGUV Regel 110-001 Arbeiten in Gaststätten |
• DGUV Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe |
• DGUV Information 210-005 (BGI/GUV-I 8689) Kegel- und Bowlinganlagen |